Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Schrems II“ wurden dessen Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Datenübermittlung diskutiert. Anfangs war nicht klar, ob die bisherige Praktik ihre Gültigkeit behalten würde. Eine eingehendere Analyse ergab jedoch, dass Daten weiterhin übermittelt werden können – allerdings unter Vorbehalt.
Dieser von Jason Albert verfasste Beitrag wurde erstmals auf Englisch im Workday-Blog veröffentlicht. Unsere deutschsprachigen Leser finden im Folgenden eine übersetzte Version.
Mehrere Wochen sind vergangen, seit der EU-US Privacy Shield durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Schrems II“ für ungültig erklärt wurde. Nehmen wir uns also einen Moment Zeit, um uns zu vergegenwärtigen, was dieses Urteil bedeutet und welche Folgen es haben wird. Gleich im Anschluss an das Urteil wurden dessen Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Datenübermittlung diskutiert. Anfangs war nicht klar, ob die bisherige Praktik ihre Gültigkeit behalten würde. Eine eingehendere Analyse ergab jedoch, dass Daten weiterhin übermittelt werden können – allerdings unter Vorbehalt. Überdies zeigen der schiere Umfang und hohe Stellenwert der Handelsbeziehungen zwischen EU und USA (mit einem Handelsvolumen von insgesamt über 700 Milliarden US-Dollar) wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam nachhaltige Lösungen für den angemessenen Datentransfer finden – zum Wohle der Gesellschaft und der Wirtschaft.
Folgende drei Annahmen gelten nach wie vor:
Es ist wichtig, dass politische Entscheidungsträger auf beiden Seiten des Atlantiks in gutem Glauben zusammenarbeiten, um ein rechtliches Rahmenwerk zu erarbeiten, das für beide akzeptabel ist.
Die wichtigste Frage ist, wie es nun weitergeht. EU und USA haben sich verpflichtet, gemeinsam an einem Nachfolgeabkommen des Privacy Shield zu arbeiten. Workday unterstützt dieses Bestreben nachdrücklich. Es ist wichtig, dass politische Entscheidungsträger auf beiden Seiten des Atlantiks in gutem Glauben zusammenarbeiten, um ein rechtliches Rahmenwerk zu erarbeiten, das für beide akzeptabel ist. Die Ausübung von Druck auf eine der Seiten oder der Einsatz von handelsorientierten Durchsetzungsmechanismen führt lediglich zu verhärteten Fronten und Verzögerungen.
Wie ein Nachfolgeabkommen angesichts der Zweifel des Europäischen Gerichtshofs aussehen könnte, ist zu diesem Zeitpunkt schwer zu sagen. Hierzu sind in jedem Fall fruchtbare Verhandlungen zwischen EU und USA nötig. Vor diesem Hintergrund könnten einige Maßnahmen ergriffen werden, um die Differenz zwischen dem Urteil des EuGH und den US-amerikanischen Rechtspraktiken zu überbrücken. So könnte etwa der in der Privacy Shield benannten Ombudsperson, die für Beschwerden wegen unnötiger Datenzugriffe zuständig ist, größere Unabhängigkeit zugesprochen werden. Als Vorbild hierfür könnten die unabhängigen Behörden innerhalb des US-amerikanischen Regierungsapparats dienen. Die Befunde der Ombudsperson im Hinblick auf die Rechte Einzelner könnten dementsprechend einen verbindlichen Charakter erhalten. Bestehende administrative Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Datennutzung könnten kodifiziert werden. Die Anforderungen für die Verschlüsselung von Daten während der Übermittlung könnten verschärft werden. Auch könnte es hilfreich sein, einige Kategorien personenbezogener Daten – jene, die eher nicht von behördlichem Interesse sind – gesondert zu behandeln. Letztendlich könnte eine Kombination dieser oder anderer Maßnahmen und Schutzvorkehrungen den Weg zu einem beständigen, nachhaltigen Mechanismus für Datentransfers zwischen der EU und den USA ebnen.
Laut McKinsey lag der Anteil grenzüberschreitender Datentransfers am weltweiten BIP 2014 bei 2,8 Billionen US-Dollar. Tendenz steigend. Auch investiert die USA laut Aussagen der Europäischen Kommission insgesamt dreimal so viel in die EU wie in Asien. Die EU wiederum investiert achtmal so viel in den US-amerikanischen Markt wie in Indien und China zusammen. In einer zunehmend digitalisierten Welt sind grenzüberschreitende Datentransfers für die enge wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden Regionen unerlässlich. Aus diesem Grund ist eine stabile, nachhaltige Lösung von entscheidender Bedeutung.