Hinweis zum Datenschutzrahmen
Stand: 18. August 2023
EU-US-Datenschutzrahmen, Schweiz-US-Datenschutzrahmen und die britische Erweiterung des EU-US-Datenschutzrahmens
Workday, Inc. und seine Tochterunternehmen Adaptive Insights LLC, Scout RFP LLC, VNDLY LLC und Zimit LLC (in diesem Abschnitt gemeinsam als „Workday“ bezeichnet) halten sich an die Bestimmungen des EU-US-Datenschutzrahmens (EU-US-DSR), des Schweiz-US-Datenschutzrahmens (Schweiz-US-DSR) und der britischen Erweiterung des EU-US-DSR nach Maßgabe des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten. Workday hat vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten eine Zertifizierung erlangt, die bestätigt, dass wir die Grundsätze des EU-US-Datenschutzrahmens (Grundsätze des EU-US-DSR) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union nach Maßgabe des EU-US-DSR erfüllen; dasselbe gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Vereinigten Königreich (und Gibraltar) nach Maßgabe der britischen Erweiterung des EU-US-DSR. Workday hat vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten eine Zertifizierung erlangt, die bestätigt, dass es die Grundsätze des Schweiz-US-Datenschutzrahmens (Grundsätze des Schweiz-US-DSR) in Bezug auf die Übertragung personenbezogener Daten aus der Schweiz nach Maßgabe des Schweiz-US-DSR erfüllt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Hinweises zum Datenschutzrahmen und den Grundsätzen des EU-US-DSR bzw. den Grundsätzen des Schweiz-US-DSR sind die jeweiligen Grundsätze maßgebend. Wenn Sie mehr über den Datenschutzrahmen (DSR) erfahren und unsere Zertifizierung abrufen möchten, besuchen Sie https://www.dataprivacyframework.gov/.
Workday ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, die unter dem DSR eingehen, sowie für die nachfolgende Übermittlung an im Namen von Workday handelnde Dritte. Workday erfüllt die Grundsätze des DSR in Bezug auf die Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus der EU, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (einschließlich der Haftungsbestimmungen für die Weiterleitung solcher Daten).
Die US-Kartellbehörde ist für die Einhaltung des EU-US-DSR, der britischen Erweiterung des EU-US-DSR und des Schweiz-US-DSR durch Workday zuständig. In bestimmten Situationen muss Workday personenbezogene Daten aufgrund von rechtmäßigen Anfragen durch öffentliche Stellen offenlegen, beispielsweise, um den Anforderungen an die nationale Sicherheit bzw. der Strafverfolgungsbehörden zu genügen.
In Übereinstimmung mit dem EU-US-DSR, der britischen Erweiterung des EU-US-DSR und dem Schweiz-US-DSR verpflichtet sich Workday, nicht beigelegte Beschwerden in Bezug auf unseren Umgang mit personenbezogenen Nicht-Personaldaten, die unter dem EU-US-DSR, der britischen Erweiterung des EU-US-DSR und dem Schweiz-US-DSR bei uns eingehen, an TRUSTe, einen in den Vereinigten Staaten ansässigen Anbieter für alternative Streitbeilegung, weiterzuleiten. Zur Klarstellung: Nicht-Personaldaten beinhalten alle personenbezogenen Daten, die von Workday im Namen der Kunden verarbeitet werden. Wenn Sie von uns nicht rechtzeitig eine Bestätigung Ihrer Beschwerde im Zusammenhang mit den Grundsätzen des DSR erhalten oder wenn wir eine Beschwerde im Zusammenhang mit den Grundsätzen des DSR nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten können, besuchen Sie bitte https://feedback-form.truste.com/watchdog/request. Hier erhalten Sie weitere Informationen und können eine Beschwerde einreichen. Für die Dienstleistungen von TRUSTe werden Ihnen keine Gebühren in Rechnung gestellt.
Ferner verpflichtet sich Workday, mit dem von den EU-Datenschutzbehörden eingerichteten Gremium, dem UK Information Commissioner‘s Office (ICO) sowie der Gibraltar Regulatory Authority (GRA) und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten der Schweiz (EDÖB) in Bezug auf nicht beigelegte Beschwerden in Bezug auf unseren Umgang mit personenbezogenen Daten, die wir unter dem EU-US-DSR, der britischen Erweiterung des EU-US-DSR und dem Schweiz-US-DSR erhalten haben, zusammenzuarbeiten und die Ratschläge dieser Stellen zu befolgen.
Bei Beschwerden über die Einhaltung des DSR, die durch keines der übrigen DSR-Verfahren beigelegt werden können, haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, ein verbindliches Schiedsverfahren in die Wege zu leiten. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen DSR-Website.